Neben der Planung der Route und des Umbaus des Campers selbst muss zunächst auch der Weg durch den bürokratischen Dschungel gegangen werden. Welche Möglichkeiten wir gewählt haben, erfährt ihr in diesem Teil.
Wohnsitz
Da wir etwa „nur“ ein Jahr unterwegs sein möchten und den Aufwand natürlich so gering wie möglich halten möchten, bleiben wir in der Zeit der Reise dennoch in der Schweiz gemeldet – wir melden uns also nicht ab und Anton verliert seine Aufenthaltsgenehmigung in der Schweiz nicht. Wir haben das Glück, dass wir uns bei Lilyas Eltern in Thurgau anmelden dürfen. Dadurch müssen bei unser Rückkehr weniger Dokumente, Anträge etc. neu beantragt werden. Zwei Nachteile haben wir dadurch aber: wir müssen per Post erreichbar sein (die Steuererklärung z.B. muss weiterhin eingereicht werden) und die obligatorische Krankenversicherung. Dies nehmen wir aber gerne in Kauf. Die jetzige Wohnung in Aargau müssen wir aber leider schweren Herzens aufgeben.
Autoanmeldung
Wie eine Yacht benötigt auch ein Reisefahrzeug einen „Heimathafen“. Dieser soll nicht in der Schweiz, sondern in Deutschland sein. Um genauer zu sein bei Antons Eltern. In unserer jetzigen Wohnung haben wir leider nicht die Möglichkeit, einen Camper umzubauen bzw. unterzubringen. Da unser Pick-Up Camper eben bei Antons Eltern umgebaut werden soll, der Ford Ranger in Deutschland gekauft wird und die meisten Teile in Deutschland bestellt werden, macht das auch am meisten Sinn. Das Auto wird dennoch auf Anton angemeldet. Am besten fragt ihr beim zuständigen Straßenverkehrsamt im Landkreis nach dem Formular „Benennung eines Empfangsbevollmächtigten gem. § 46 Abs. 2 FZ“. Mit diesem Formular könnt ihr auch im Ausland lebend ein Fahrzeug in Deutschland anmelden, sofern ihr einen Inlandsvertreter nennen könnt. Ich habe auch vom Tipp gehört, dass man von den Original-Nummernschilder eine Kopie erstellen und diese anbringen soll, da sie oft als „Souvenir“ geklaut werden. Die Originale deponiert man einfach im Fahrzeug.
Wir haben davon gehört, dass die meisten Schweizer mit einem gefälschten Kennzeichen fahren. Man kann in der Schweiz nämlich seine eigentlichen Kennzeichen beim Straßenverkehrsamt für ein Jahr deponieren, quasi reservieren. Dazu bestellt man im Internet einfach Kopien und bringt diese am Fahrzeug an. Dadurch ist das Fahrzeug aber nicht angemeldet und man zahlt auch keine Steuern. Dass das nicht legal ist, brauchen wir an dieser Stelle glaube ich nicht zu erwähnen.
Da der Camper die gesamte Reise in Deutschland gemeldet bleibt, benötigt dieses leider auch eine deutsche KFZ-Versicherung. Manche Versicherungen werden aber aus Toleranz die Zeit der Reise die Beiträge entweder komplett aussetzen bzw. sie zumindest reduzieren können. Die deutsche KFZ-Versicherung ist auf dem amerikanischem Kontinent nicht gültig! Dafür müsst ihr eine Versicherung vor Ort abschließen – weiter unten erfahrt ihr mehr dazu. Sobald wir eine deutsche Autoversicherung gefunden haben, werden ihr euch darüber informieren.
Fahrzeugverschiffung
Wir haben bereits mehrere Anbieter für die Verschiffung in die USA angefragt. Die Preise liegen dabei recht weit auseinander. Die teuerste Variante ist wohl die direkte Anfrage einer Rederei. Deren Angebot betrug über 4500€, was uns deutlich zu teuer ist.
Einer der bekanntesten Anbieter für solche Aufträge ist wohl die Firma SeaBridge. Die Internetpräsenz ist sehr gut und man kann den Preis direkt errechnen lassen. Wir haben viele positive Berichte darüber gelesen. Wir warten aber noch auf weitere Offerten und werden euch zu gegebener Zeit über unsere Entscheidung informieren.
Fahrzeugversicherungen unterwegs
Zu diesem Thema möchten wir an dieser Stelle nicht viel sagen. Bis auf die USA bekommt man KFZ-Versicherungen ohne Probleme direkt vor Ort. Wie aber bereits oben erwähnt, ist die deutsche KFZ-Versicherung nicht in den USA gültig. Seit einiger Zeit ist die Zahl der Versicherer deutlich geschrumpft, welche deutsche Fahrzeuge in den USA versichert – genau einer, um ehrlich zu sein. Und dieser versichert auch nur „Freizeitfahrzeuge“, also Wohnmobile. Aus diesem Grund werden wir unseren Pick-Up-Camper als Wohnmobil eintragen lassen. Am besten ihr werft regelmäßig einen Blick auf www.panamericanainfo.com. Dort findet ihr eine Sammlung an KFZ-Versicherer in Amerika.
Wie bereits beschrieben, gibt es im Moment nur einen Versicherer, der europäische Fahrzeuge in den USA versichert, nämlich „Thum Insurance“. Leider ist diese nicht ganz günstig, für unseren Pick-Up Camper würde uns eine Versicherung über 2000USD kosten (halbes Jahr). Man kann leider nur 6 oder 12 Monate versichern, dafür sind Kanada und Alaska immerhin inbegriffen. Wir versuchen noch Alternativen zu finden.
Krankenversicherung unterwegs
Solange man seinen Wohnsitz in der Schweiz hat, benötigt man eine obligatorische Krankenversicherung. Diese deckt auch Behandlungen im Ausland ab. Befindet man sich außerhalb der EU- / EFTA-Länder, wird maximal der doppelte Betrag vergütet, den die gleiche Behandlung in der Schweiz gekostet hätte. In manchen Ländern, wie z.B. USA sind die Behandlungskosten sehr hoch, weswegen man sich hierfür eine optionale Reisekrankenversicherung zulegen könnte. Wir werden aber wahrscheinlich nur bei der obligatorischen Krankenversicherung bleiben und zusätzlich Gönner bei der REGA (Schweizerische Rettungsflugwacht) werden. Diese hilft in medizinischen Notfällen im Ausland und bringt einen wieder nach Hause, falls notwendig.